Rechtsprechung
| BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98 |
Alcan II [BVerfG]
Art. 88 Abs. 3 EG, Art. 14 GG, § 48 VwVfG, § 90 BVerfGG, Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gerichtsurteil, das maßgeblich durch eine Vorabentscheidung des EuGH geprägt ist, Art. 234 EG
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- Alpmann Schmidt
EGV Art. 88 Abs. 3; VwVfG § 48 Abs. 4 S. 1
- rws-verlag.de
Verfassungsmäßigkeit der Rückforderung EG-rechtswidrig gezahlter Beihilfen ("Alcan")
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückforderung einer nationalen, gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstoßenden Beihilfe
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Eingeschränkter Vertrauensschutz bei Rückzahlungspflicht für gemeinschaftsrechtswidrig erhaltene Beihilfen ("Alcan")
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zur Rückforderung nationaler Beihilfen auf Anordnung der Europäischen Kommission, hier: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zur Rückforderung nationaler Beihilfen auf Anordnung der Europäischen Kommission
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- VG Mainz, 07.06.1990 - 1 K 103/89
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.1991 - 6 A 11676/90
- BVerwG, 23.04.1998 - 3 C 15.97
- BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2000, 2015
- ZIP 2000, 633
- NVwZ 2000, 907
- DVBl 2000, 900
- WM 2000, 621
- EuZW 2000, 445
- NVwZ 2000, 789
Wird zitiert von ... (35)
- BFH, 12.10.2000 - III R 35/95
Rückwirkende Herabsetzung einer Investitionszulage
Hinzu kam noch ein Interesse der Europäischen Gemeinschaft an der Durchsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsordnung (vgl. BVerfG-Beschluss vom 17. Februar 2000 2 BvR 1210/98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2000, 2015).Deshalb ist das mitgliedstaatliche öffentliche Interesse an der Wiederherstellung eines mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbaren Zustands in Bezug auf das InvZulG 1991 a.F. zusammen mit dem öffentlichen Interesse der Europäischen Gemeinschaft an der Durchsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsordnung (s. oben unter 1. c) abzuwägen gegen Vertrauensschutzgesichtspunkte, die möglicherweise im Fall des Klägers die Rücknahme der 12 %igen Investitionszulage auf 8 % verbieten (vgl. BVerfG-Beschluss in NJW 2000, 2015).
d) Das BVerfG hat den Vertrauensschutz gegenüber der Rückforderung einer bereits gewährten Beihilfe schon dann versagt, wenn es dem Beihilfebegünstigten möglich war, die formelle Gemeinschaftswidrigkeit der Beihilfe (wegen fehlender Notifizierung) zu erkennen (BVerfG-Beschluss in NJW 2000, 2015).
- BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05
Treibhausgas-Emissionsberechtigungen
Gleiches gilt auch für den Fall einer an die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Entscheidung nach Art. 249 Abs. 4 EG, beispielsweise im Falle eines Beihilferückforderungsverlangens der Kommission (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 17. Februar 2000 - 2 BvR 1210/98 -, NJW 2000, S. 2015). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2005 - 5 N 45.05 c) Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung ergeben sich auch nicht aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2000 (2 BvR 1210/98, Juris).
Die Klägerin hat bereits keinen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz gem. § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO dargelegt, mit dem das Verwaltungsgericht einem in einer der von ihr aufgeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 17. Februar 2000 - 2 BvR 1210/98 - , Juris und 9. Januar 2001 - 1 BvR 1036/99 -, Juris) oder des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 28. Februar 2000 - BVerwG 1 B 78/99 -, Juris und Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 3 C 7/95 -, Juris) aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Vorschrift widersprochen hätte.
Wie bereits ausgeführt, betraf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2000 (-2 BvR 1210/98 -) die Anforderungen an die Auslegung und Anwendung von § 48 VwVfG bei der Rückforderung von gemeinschaftswidrig geleisteten staatlichen Beihilfen, um die es vorliegend nicht geht.
- BGH, 04.04.2003 - V ZR 314/02
Bodenreform - § 3a AusglLeistG ist verfassungskonform
Bei der Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger nationaler Beihilfen tritt neben das öffentliche Interesse der Mitgliedstaaten an einer Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands ein öffentliches Interesse der Europäischen Union an der Durchsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsordnung (BVerfG NJW 2000, 2015; BVerwGE 92, 81, 85 f; 106, 328, 336; BFH NVwZ 2001, 715, 718). - BFH, 30.01.2009 - VII B 180/08
Rückforderung von Beihilfen - Mineralölsteuerbegünstigung für den Unterglasanbau …
Darüber hinaus tritt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) bei der Rücknahme gemeinschaftsrechtswidriger nationaler Beihilfen neben das mitgliedstaatliche öffentliche Interesse an der Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustands ein öffentliches Interesse der Europäischen Gemeinschaft an der Durchsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsordnung; auch dieses eigene öffentliche Interesse der Gemeinschaft muss hinreichend Berücksichtigung finden (Beschluss des BVerfG vom 17. November 2000 2 BvR 1210/98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2000, 2015).In Bezug auf die in § 48 Abs. 4 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes normierte Jahresfrist, innerhalb der ein als rechtswidrig erkannter Verwaltungsakt zurückgenommen werden kann, hat sich das BVerfG ausdrücklich der Auffassung des EuGH angeschlossen, nach der das Gemeinschaftsrecht auch nach Ablauf dieser Frist die Rücknahme einer Beihilfe verlangt, so dass im Ergebnis die nationale Verfahrensvorschrift unangewendet bleiben muss (BVerfG-Beschluss in NJW 2000, 2015).
- BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 10/03 R
Bayerisches Landeserziehungsgeld - Rechtssache Sürül - türkische Staatsangehörige …
Sie genießen als Teile des Gemeinschaftsrechts (vgl BVerfGE 52, 187, 203) Vorrang gegenüber nationalem Recht (vgl EuGH Slg 1964, 1251, 1269 ff; BVerfG NJW 2000, 2015). - BGH, 06.11.2008 - III ZR 279/07
Pflichten der Bewilligungsbehörde einer Beihilfe gegenüber dem Sicherungsgeber
Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften kann ein beihilfebegünstigtes Unternehmen unter europarechtlichen Gesichtspunkten grundsätzlich nur dann auf den Bestand einer Beihilfe vertrauen, wenn es sich vor Empfang der Zuwendung vergewissert hat, dass die Subvention unter Einhaltung des in Art. 88 EGV vorgeschriebenen Verfahrens gewährt wurde, selbst wenn bei einer Anwendung der für den innerstaatlichen Bereich anerkannten Maßstäbe die Voraussetzungen für den Vertrauensschutz nach § 48 Abs. 2 VwVfG erfüllt wären (…z.B.: EuGH Slg. 2005 I-11137, 11196 Rn. 104;… Slg. 2004, I-10609, 10643 f, Rn. 44 f;… Slg. 1997, I-1591, 1616, Rn. 25 und 1622, Rn. 49; Slg. 1997, I-135, 163 Rn. 51, siehe auch BVerfG NJW 2000, 2015; BGH, Urteil vom 20. Januar 2004 - XI ZR 53/03 - ZIP 2004, 498, 500; BVerwGE 106, 328, 335 und 338; 92, 81, 86). - BFH, 30.01.2009 - VII B 181/08
Rückforderung von gemeinschaftsrechtswidrig gewährten Beihilfen nach Ablauf der …
Darüber hinaus tritt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) bei der Rücknahme gemeinschaftsrechtswidriger nationaler Beihilfen neben das mitgliedstaatliche öffentliche Interesse an der Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustands ein öffentliches Interesse der Europäischen Gemeinschaft an der Durchsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsordnung; auch dieses eigene öffentliche Interesse der Gemeinschaft muss hinreichend Berücksichtigung finden (Beschluss des BVerfG vom 17. November 2000 2 BvR 1210/98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2000, 2015).In Bezug auf die in § 48 Abs. 4 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes normierte Jahresfrist, innerhalb der ein als rechtswidrig erkannter Verwaltungsakt zurückgenommen werden kann, hat sich das BVerfG ausdrücklich der Auffassung des EuGH angeschlossen, nach der das Gemeinschaftsrecht auch nach Ablauf dieser Frist die Rücknahme einer Beihilfe verlangt, so dass im Ergebnis die nationale Verfahrensvorschrift unangewendet bleiben muss (BVerfG-Beschluss in NJW 2000, 2015).
- BVerwG, 18.07.2000 - 1 BN 1.00 Außerdem liegt es auf der Hand und ist nicht weiter klärungsbedürftig, dass ein Verstoß gegen unmittelbar geltendes Gemeinschaftsrecht grundsätzlich jedenfalls zur Unanwendbarkeit entgegenstehenden Landesverordnungsrechts führen würde, weil dem Gemeinschaftsrecht der Anwendungsvorrang gebührt (vgl. z.B. Urteil vom 7. Dezember 1999 - BVerwG 1 C 13.99 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG Nr. 17 = DVBl 2000, 429 ; BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2000 - 2 BvR 1210/98 - DVBl 2000, 900 ).
bb) Eine Abweichung von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2000 - 2 BvR 1210/98 - (…aaO.) ist ebenfalls nicht dargelegt.
- BVerwG, 18.07.2000 - 1 BN 2.00 Außerdem liegt es auf der Hand und ist nicht weiter klärungsbedürftig, dass ein Verstoß gegen unmittelbar geltendes Gemeinschaftsrecht grundsätzlich jedenfalls zur Unanwendbarkeit entgegenstehenden Landesverordnungsrechts führen würde, weil dem Gemeinschaftsrecht der Anwendungsvorrang gebührt (vgl. z.B. Urteil vom 7. Dezember 1999 - BVerwG 1 C 13.99 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG Nr. 17 = DVBl 2000, 429 ; BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2000 - 2 BvR 1210/98 - DVBl 2000, 900 ).
bb) Eine Abweichung von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2000 - 2 BvR 1210/98 - (…aaO.) ist ebenfalls nicht dargelegt.
- BSG, 27.05.2004 - B 10 EG 11/03 R
Bayerisches Landeserziehungsgeld - türkische Staatsangehörige - rückwirkende …
- BFH, 23.02.2010 - VII R 8/08
Keine Bananeneinfuhr zum Kontingentszollsatz ohne Einfuhrlizenz - Zur Gültigkeit …
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2005 - 8 S 93.05
Beihilfe, Gewährung im Rahmen einer Privatisierung, Vertrag, Negativentscheidung …
- BVerwG, 23.05.2002 - 2 C 35.00
Beihilfe zu Heilkuren im Ausland; Notwendigkeit eines amtsärztlichen Gutachtens, …
- SG Reutlingen, 29.04.2008 - S 2 AS 2952/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für arbeitsuchende …
- BVerwG, 15.03.2005 - 3 B 86.04
- BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 382/01
Vertrauensschutz bei nachträglicher Änderung des Fördersatzes
- BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 6/03 R
Bayerisches Landeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige
- BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 9/03 R
Bayerisches Landeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige
- VG Sigmaringen, 16.07.2001 - 1 K 2682/99
Öffentlich-rechtlicher Vertrag über Kosten der Fleischbeschau
- OLG Naumburg, 20.08.2002 - 11 U 55/02
Zur Vereinbarkeit des § 3a AusglLeistG mit dem Grundgesetz
- BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 7/03 R
Bayerisches Landeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige
- BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 8/03 R
Bayerisches Landeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige
- FG Sachsen-Anhalt, 20.12.2007 - 1 K 290/01
Vereinbarkeit einer Vorschrift über bindenden Entscheidungen eines Investors …
- FG Düsseldorf, 29.11.2000 - 4 K 5505/97
- BVerwG, 26.04.2001 - 3 BN 1.01
- FG Brandenburg, 25.11.2004 - 5 K 1993/02
Investitionszulagensatz für ein Gebäude, für das im Oktober 1999 der Bauantrag …
- LG Flensburg, 27.07.2005 - 6 O 36/05
Nichtigkeit eines Darlehensvertrages: EG-rechtlich unzulässige staatliche …
- BVerwG, 17.11.2000 - 1 B 102.00
- FG Düsseldorf, 29.11.2000 - 4 K 5300/97
Ad-Valorem-Steuersatz für Zigarillos
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2002 - 9 B 213/01
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2003 - 1 L 275/02
Jahresfrist, Rücknahme, Kenntnisnahme, Gemeinschaftsrecht, Vertrauensschutz, …
- BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 8/03
- OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2002 - 2 L 200/01
- VG Braunschweig, 09.01.2008 - 2 A 179/07
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